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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)


Überblick

Am 6.4.2016 einigte sich die EU auf ein umfassendes Datenschutz-Reformpaket. Die neuen EU-weiten Datenschutzbestimmungen sind ab 25.5.2018 anzuwenden.

Die neue EU-Regelung zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten natürlicher Personen in der EU. Das Regelwerk soll Rechtssicherheit für Unternehmen und ein EU-weit einheitliches Datenschutzniveau für alle Bürger gewährleisten. Gleichzeitig werden die Rechte auf Information, Auskunft und auf Vergessenwerden für die Bürger gestärkt.

Erfasst werden:

Beispiele:

Anzeigepflicht:

Wird der Schutz personenbezogener Daten in einem Unternehmen verletzt, muss das Unternehmen die Datenschutzbehörden innerhalb von 72 Stunden über den Vorfall informieren. Bitte beachten Sie! Alle Datenschutzbehörden werden befugt, Geldbußen von bis zu 20 Mio. € oder, im Fall von Unternehmen, von 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes zu verhängen. Betroffene Unternehmen sind also gut beraten, sich mit der neuen DSGVO zu befassen und sie in ihrem Unternehmen – spätestens bis zum 25.5.2018 – umzusetzen. Weitere Informationen erhalten Sie u. a. hier:


Was ist zu tun

Fazit: Wenn es Fragen zum Datenschutz gibt, sollten diese in Ihrem Ordner „Verfahrens­verzeichnis DSGVO“ dokumentiert sein.


Literatur DSGVO


DSGVO-Fragebogen im Selbsttest

Datenschutzgrundverordnung: Neue Abmahngefahren für Websites

DSGVO-Gesetz

Information DSGVO-Mobile-Security

Orientierungshilfe zur datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung in Formularen

Adreko

Datenschutz EU

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