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FAQ - Mehrwertsteuer
Mehrwertsteuersenkung 2020
Vom 01. Juli bis zum 31. Dezember wird die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz gesenkt.
Hierzu stellen sich viele Fragen, welche wir hier beantworten möchten.
Frage und Antworten
Eine wichtige Information vorab: Wir sind kein Steuerberaterbüro. Die folgenden Fragen und Antworten sind keine steuerrechtliche Beratung. Wir garantieren nicht, dass diese Fragen korrekt beantwortet sind. Sie sollten grundsätzlich Ihren Steuerberater bei diesen Fragen zusätzlich zu Rate ziehen.
Frage: In welchem Zeitraum gilt die MwSt-Senkung?
Antwort: Die MwSt-Senkung von 19% auf 16% gilt für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2020.
Frage: Muss ich in meinen Programmen eine Änderung durchführen, oder wird dies automatisch gesteuert.
Antwort: Die Änderungen der MwSt-Sätze muss von Ihnen am 1.7.2020 und am 1.1.2021 manuell durchgeführt werden. Die Beschreibung finden Sie im nächsten Abschnitt.
Frage: Ist ein Update der Programme notwendig.
Antwort: Nein. Die notwendigen Einstellungen können auch mit älteren Versionen durchgeführt werden. Wobei es natürlich immer ratsam ist, mit einer Version zu arbeiten, die nicht älter als 6 Monate ist.
Frage: Müssen die Formulare geändert werden? Wenn ja, wie?
Antwort: Es kommt darauf an! Prinzipiell gibt es für den MwSt-Satz eine Variable. Wenn diese verwendet wurde, ist es nicht notwendig ein Formular zu ändern. Es ist aber möglich, dass der MwSt-Satz „fest“ im Formular eingegeben wurde. In diesem Fall muss das Formular geändert werden. Eine Beschreibung erhalten Sie im nächste Abschnitt.
Frage: Was ist mit den Statistiken
Sofern in den Statistiken Nettobeträge gezeigt werden, wird der zum jeweiligen Zeitpunkt gültige MwSt-Satz angewendet.
Frage: Was ist mit Ware die diesen Monat geliefert wird aber erst nächsten Monat verkauft wird.
Antwort: Maßgeblich ist immer der MwSt-Satz, der auf der Rechnung angegeben wird. Dieser muss für alle Rechnungen mit Datum bis zum 30.6.2020 19% betragen. Bei Rechnungen die ab dem 1.7.2020 ausgestellt werden, muss ein MwSt-Satz von 16% ausgewiesen werden. Wenn Sie Ware im Juni erhalten, dann erhalten Sie die angegebene Umsatzsteuer von 19% zurück. Wenn die Ware im Juli verkauft wird, dann stellen Sie eine Rechnung mit 16% MwSt aus und führen diese mit der nächsten Steuererklärung an das Finanzamt ab.
Frage: Wie behandele ich Aufträge die im Juni angelegt und im Juli bezahlt werden.
Antwort: Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Sie können einen Auftrag im Juni anlegen. Dieser bekommt erst mal einen MwSt-Satz von 19%. Wenn Sie die Rechnung erst im Juli stellen, dann muss „manuell“ der MwSt-Satz von 19% auf 16% geändert werden. Die Anleitung dazu erhalten Sie im nächsten Abschnitt.
Frage: Wie wird im Dezember die MwSt-Umstellung rückgängig gemacht?
Antwort: Die Umstellung von 16% auf 19% wird am 1.1.2021 genau so durchgeführt wie die Umstellung von 19% auf 16%.
Frage: Reicht es in der Konfiguration nur den MwSt-Satz zu ändern?
Antwort: Nein. Mit der Änderung des MwSt-Satzes ist zwar ein Großteil erledigt. Aber bereits angelegte Aufträge, müssen zum 1.7.2020 manuell geändert werden.
Frage: Muss die MwSt-Senkung an den Kunden weitergegeben werden?
Antwort: Nein. Es wird zwar vom Handel erwartet. Er ist aber nicht verpflichtend.
Frage: Wie kann ich die MwSt-Senkung an den Kunden weitergeben?
Antwort: Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Sie können die komplette Ware neu berechnen und neu auszeichnen. Sie können auch den Verkaufspreis unverändert lassen und einen Rabatt geben. Hierzu hilft Ihnen unser MwSt-Rechner.
Frage: Wenn die MwSt um 3% (von 19% auf 16%) gesenkt wird, muss ich dann 3% vom Bruttobetrag abziehen, damit ich die MwSt-Senkung korrekt an den Kunden weitergebe
Antwort: Nein. Effektiv werden 2,521% vom Bruttobetrag abgezogen. Am einfachsten ist es den Bruttobetrag mit dem Wert 0,9747899 zu multiplizieren (Formel: 1,16 / 1,19)
Frage: Wie werden Gutscheine behandelt, die im Juni verkauft wurden und im Juli eingelöst wurden?
Antwort: Folgt.
Wir aktualisieren dieses FAQ regelmässig. Sollte Ihre Frage nicht beantwortet sein, dann rufen Sie uns bitte an. Wir bemühen uns diese schnellst möglich zu beantworten und stellen die Antwort in diesen Bereich des COMCEPT WIKI.
COMCEPT MwSt-Rechner
Um Ihnen die Berechnung der verschiedenen MwSt-Sätze zu vereinfachen, haben wir für Sie ein kleines Programm geschrieben.
Weitere Informationen zum MwSt-Rechner finden Sie hier.
Sofortrabatt
Die Ladenkasse und im Verwaltungsprogramm können so eingestellt werden, dass Rabatte (z.B. Rabatt für die MwSt-Senkung) mit einem Klick vom Auftragswert abgezogen werden.
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