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erechnung

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erechnung [2024/10/31 11:30] – [Definition] miloerechnung [2024/10/31 14:19] (aktuell) – [Definition] milo
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 ==== Definition ==== ==== Definition ====
  
-Als **eRechnung** (auch XRechnung) wird das digitale Datenformat ("maschinenlesbar") bezeichnet, das zwischen zwei inländischen (deutschen) Unternehmen ausgetauscht wird. Dabei handelt es sich um eine Datei, die in einem definierten  XML-Format, die ohne Zuhilfename spezieller Programm / Software nicht oder nur sehr begrenzt lesbar ("Human readable") ist. Der Dateninhalt ist die üblicherweise in der Vergangenheit in Papierform ausgestellte Rechnung an einen Kunden oder eine elektronisch erstelle Datei im PDF-Format. +Als **eRechnung** (auch XRechnung) wird das digitale Datenformat ("maschinenlesbar") bezeichnet, das zwischen zwei inländischen (deutschen) Unternehmen ausgetauscht wird. Dabei handelt es sich um eine Datei, die in einem definierten  XML-Format, die ohne Zuhilfename spezieller Programm / Software nicht oder nur sehr begrenzt lesbar ("Human readable") ist. Der Dateninhalt ist die üblicherweise in der Vergangenheit in Papierform ausgestellte Rechnung an einen Kunden oder eine elektronisch erstellte Datei im PDF-Format. 
  
 === WICHTIG === === WICHTIG ===
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 ==== Fristen ==== ==== Fristen ====
 Ab dem **01.01.2025** wird dieses Format verpflichtend eingeführt, das heißt, dass ab diesem Zeitpunkt Unternehmen in Deutschland der Lage sein müssen, diese Format **entgegen zu nehmen** (zu lesen).  Ab dem **01.01.2025** wird dieses Format verpflichtend eingeführt, das heißt, dass ab diesem Zeitpunkt Unternehmen in Deutschland der Lage sein müssen, diese Format **entgegen zu nehmen** (zu lesen). 
-Bis zum **31.12.2027** existiert eine Übergangsfrist, in der das **Ausstellen** einer Rechnung im sonstigen Format (Papier / PDF) weiterhin erlaubt ist. Diese Frist verlängert sich noch bis zum **31.12.2028** sofern der Jahres- Bruttoumsatz des Unternehmens 800.000,00 € nicht überschreitet. **Danach ist das Ausstellen einer Rechnung im eRechnungs-Format verpflichtend in Deutschland im B2B Umfeld!** +Bis zum **31.12.2026** existiert eine Übergangsfrist, in der das **Ausstellen** einer Rechnung im sonstigen Format (Papier / PDF) weiterhin erlaubt ist. Diese Frist verlängert sich noch bis zum **31.12.2027** sofern der Jahres- Bruttoumsatz des Unternehmens 800.000,00 € nicht überschreitet. **Danach ist das Ausstellen einer Rechnung im eRechnungs-Format verpflichtend in Deutschland im B2B Umfeld!** 
  
 === Hinweis zu Rechnungen im PDF-Format === === Hinweis zu Rechnungen im PDF-Format ===
 Eine Rechnung im im PDF-Format ausgestellt wurde gilt **nicht** als eRechnung!   Eine Rechnung im im PDF-Format ausgestellt wurde gilt **nicht** als eRechnung!  
  
-=== ZugFERD === +=== ZugFERD und XRechnung === 
-Zusätzlich zum eRechnungs-Format gibt es ein weiteres Format namens **ZugFERD**, das vom Grunde her eine PDF-Datei ist, die eine eRechnung beinhaltet. Das ist das von uns präferierte Format für die Umsetzung in COMCEPT3.+Zusätzlich zum XRechnungs-Format gibt es ein weiteres Format namens **ZugFERD**, das vom Grunde her eine PDF-Datei ist, die eine XRechnung beinhaltet. Das ist das von uns präferierte Format für die Umsetzung in COMCEPT3.
  
 ==== Unterstützung durch COMCEPT3 ==== ==== Unterstützung durch COMCEPT3 ====
-Wir verfolgen schon länger die Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung für unsere Kunden. Da es bisher noch einige Unstimmigkeiten bei den zu treffenden Maßnahmen  gab, haben wir die Entwicklung in das Jahr 2025 verlegt. +Wir verfolgen schon länger die Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung für unsere Kunden. Da es bisher noch einige Unstimmigkeiten bei den zu treffenden Maßnahmen  gab, haben wir die Entwicklung und Umsetzung in das Jahr 2025 verlegt. Voraussichtlich werden das **ZugFERD-Format** verwenden.
  
 Quellenhinweis: Quellenhinweis:
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 ==== Fragen? ==== ==== Fragen? ====
 Wenn Sie Fragen dazu haben wenden Sie sich an unseren Support unter der bekannte Rufnummer **02203/36928-0**. Besprechen Sie auch gerne unseren Anrufbeantworter. Wir rufen gerne zurück.  Wenn Sie Fragen dazu haben wenden Sie sich an unseren Support unter der bekannte Rufnummer **02203/36928-0**. Besprechen Sie auch gerne unseren Anrufbeantworter. Wir rufen gerne zurück. 
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 +== Hinweis in eigener Sache zur rechtlichen Gültigkeit ==
 +Die oben genannten Daten dienen ausschließlich der Information unserer Kunden und ist rechtsunverbindlich. Falls Sie eine rechtsverbindliche Auskunft benötigen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt und ggf. an Ihren Steuerberater. 
  
  
  
erechnung.1730374242.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/10/31 11:30 von milo

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