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E-Rechnung (ab 01.01.2025)
Definition
Als eRechnung (auch XRechnung) wird das digitale Datenformat („maschinenlesbar“) bezeichnet, das zwischen zwei inländischen (deutschen) Unternehmen ausgetauscht wird. Dabei handelt es sich um eine Datei, die in einem definierten XML-Format, die ohne Zuhilfename spezieller Programm / Software nicht oder nur sehr begrenzt lesbar („Human readable“) ist. Der Dateninhalt ist die üblicherweise in der Vergangenheit in Papierform ausgestellte Rechnung an einen Kunden oder eine elektronisch erstelle Datei im PDF-Format.
WICHTIG
Es gibt einige Punkte zu berücksichtigen, die sich auf die Pflicht zum Ausstellen der Rechnungen beziehen:
- es betrifft ausschließlich B2B, also nur Rechnungen zwischen Unternehmen, nicht an Endverbraucher,
- nur in Deutschland, also kein Ausstellen an Unternehmen in oder außerhalb der EU,
- es gibt, wie immer bei diesen Verordnungen, Übergangsfristen bis Ende des Jahres 2028.
Fristen
Ab dem 01.01.2025 wird dieses Format verpflichtend eingeführt, das heißt, dass ab diesem Zeitpunkt Unternehmen in Deutschland der Lage sein müssen, diese Format entgegen zu nehmen (zu lesen). Bis zum 31.12.2027 existiert eine Übergangsfrist, in der das Ausstellen einer Rechnung im sonstigen Format (Papier / PDF) weiterhin erlaubt ist. Diese Frist verlängert sich noch bis zum 31.12.2028 sofern der Jahres- Bruttoumsatz des Unternehmens 800.000,00 € nicht überschreitet. Danach ist das Ausstellen einer Rechnung im eRechnungs-Format verpflichtend in Deutschland im B2B Umfeld!
Hinweis zu Rechnungen im PDF-Format
Eine Rechnung im im PDF-Format ausgestellt wurde gilt nicht als eRechnung!
ZugFERD
Zusätzlich zum eRechnungs-Format gibt es ein weiteres Format namens ZugFERD, das vom Grunde her eine PDF-Datei ist, die eine XRechnung beinhaltet. Das ist das von uns präferierte Format für die Umsetzung in COMCEPT3.
Unterstützung durch COMCEPT3
Wir verfolgen schon länger die Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung für unsere Kunden. Da es bisher noch einige Unstimmigkeiten bei den zu treffenden Maßnahmen gab, haben wir die Entwicklung in das Jahr 2025 verlegt.
Quellenhinweis: BMF-Schreiben
Fragen?
Wenn Sie Fragen dazu haben wenden Sie sich an unseren Support unter der bekannte Rufnummer 02203/36928-0. Besprechen Sie auch gerne unseren Anrufbeantworter. Wir rufen gerne zurück.
Hinweis in eigener Sache zur rechtlichen Gültigkeit
Die oben genannten Daten dienen nur der Information unserer Kunden und ist nicht rechtsverbindlich. Falls Sie eine rechtsverbindliche Auskunft benötigen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt und ggf. an Ihren Steuerberater.