Inhaltsverzeichnis
Kassensicherungsverordnung - KassenSichV
Links zur Kassensicherungsverordnung:
TSE - Technische Sicherheitseinrichtung
Kassen müssen ab dem 01.01.2020 mit einer Zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung versehen werden.
Bisher wurde vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) noch keine TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) zertifiziert. Wir stehen mit mehreren Anbietern von TSEs in Verbindung. Eine Entscheidung, welche TSE wir für unsere externe Ladenkasse verwenden ist noch nicht getroffen.
Weiter Infos im Anwendungserlass zu § 146a AO vom BMF
Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K 2.0)
Dies ist eine Exportschnittstelle mit der die Daten ab 2020 bei einer Aussenprüfung zur Verfügung gestellt werden.
Wir sind mit der Implementation beschäftigt und werden diese zeitnah zur Verfügung stellen.
Nichtbeanstandungsregelung des BMF
Das BMF (Bundesfinanzministerium) hat eine Nichtbeanstandungsregelung erlassen. Kassen werden bis zum 30.09.2020 nicht geprüft.
Anmeldung der Kasse beim Finanzamt
Kassen müssen beim Finanzamt über ein Web-Portal angemeldet werden. Da dieses Portal noch nicht fertig gestellt ist, entfällt diese Pflicht vorübergehend laut Nichtbeanstandungsregelung.
Von der Mitteilung nach § 146a Absatz 4 AO ist bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit abzusehen. Der Zeitpunkt des Einsatzes der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit wird im Bundessteuerblatt Teil I gesondert bekannt gegeben.
Belegausgabepflicht
Ab dem 01.01.2020 muss für jede Buchung ein Bon ausgedruckt werden.
https://bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-02-18-steuergerechtigkeit-belegpflicht.html
Anforderungen an den Beleg
Auf folgender Seite steht, welche Positionen auf einem Kassenbeleg (Ausdruck des Kassenbons) erforderlich sind (QRCode, Signatur auf dem Bon, etc.)