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Geld zählen / Kassensturz

Seit dem 31.12.2017 ist es möglich, dass ein Außenprüfer des Finanzamts unangemeldet das Ladengeschäft eines Einzelhändlers mit Barkasse betreten kann und nach eintsprechender Legitimation einen sofortigen Kassensturz verlangen kann.

Dafür ist die Funktion „Geld zählen / Kassensturz“ gedacht, damit eine sofortige Erfassung und Protokollierung der vorhandenen Werte vorgenommen werdne kann.

Der Aufruf dieser Funktion erfolgt mit den Tasten <F3> - „Funktionen“, <A> - „Geld zählen / Kassensturz“ und einer anschließenden Kennworteingabe. Es erscheint das gleiche Fenster wie beim Tagesabschluss das für die Eingabe der Münzen und Scheine vorgesehen ist:

Da hier keine Soll-Werte vorhanden sind (wie beim Tagesabschluss) werden hier nur die Istwerte erfasst. Diese Werte werden nach Eingabe und Bestätigung mit „Ok“ in einen Bon übernommen und können von dort ausgedruckt werden.

Der Ausdruck ist steht fest als Kassenbon zur Verfügung. Er kann wie ein normaler Bon ausgedruckt werden. Wenn die Geldzählung im Rahmen des Berichts als Weiterung für den Tagesabschluss ausgedruckt werden soll, dann muss dieser Ausdruck angepasst werden.
Bin werden Sie sich ggf. dazu an unserer Support in Köln.

ladenkasse/weiterefunktionen/geldzaehlen.txt · Zuletzt geändert: 2018/08/14 12:38 von milo

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